Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen des Midgard-Forum-Con 2025
3 Januar (15 Uhr) bis 5. Januar 2025 (15 Uhr)
Optionen:
Spätabreise: 6. Januar (15 Uhr)
Gesellschaft zur Erforschung Phantastischer Welten e.V.
Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für den Midgard-Forum-Con 2025 (im Folgenden MFC25), ausgerichtet durch den Verein “Gesellschaft zur Erforschung Phantastischer Welten e.V”. (im Folgenden Veranstalter). Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich für eingeladene Personen per Antwort auf die Einladungsmmail möglich. An Anspruch auf eine Einladung besteht nicht.
2.2 Der Veranstalter gibt mit den in der Einladungsmail gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er auf die Einladungsmail antwortet und den Teilnahmebeitrag vollständig entrichtet.
2.3 Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer die in der Einladungsmail als erforderlich gekennzeichneten Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.4 Für die wirksame Annahme des Angebots durch minderjährige Teilnehmer ist zwingend das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig. Dieses ist dem Veranstalter zur Anmeldung elektronisch und bei alleine teilnehmenden Jugendlichen zur Anreise schriftlich nachzuweisen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen.
2.5 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Teilnahme gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Preise
3.1 Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Schüler-/Studentenausweis, Angabe der Mitgliedsnummer, usw.) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Anmeldung fällig. Nachzuentrichtende Beträge sind am Anreisetag fällig.
Gesellschaft zur Erforschung Phantastischer Welten e.V. DE58548913000063810002 GENODE61BZA VR BANK SÜDLICHE WEINSTRAßE-WASGAU
Rücktritt/Storno
5.1 Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
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Bei Rücktritt/Storno vor dem 20.10.2024 wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10% mindestens aber 10 EUR erstattet.
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Bei Rücktritt/Storno ab dem 20.10.2024 erfolgt keine Erstattung.
5.2 Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben. Als Ersatzpersonen können nur eingeladene Personen genannt werden.
Leistungen
6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
6.2 Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.
6.3 Anreise, Abreise oder sonstige Transportkosten sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.
6.4 Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot enthalten. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Absage der Veranstaltung
7.1 Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.
7.2 Bis zum 1.12.2024 kann der Veranstalter die Veranstaltung ohne Grund absagen.
7.3 Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
Bildmaterial/Fotografien
8.1 Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person zur Dokumentation der Veranstaltung zu erstellen und ohne zeitliche Beschränkung zur Nachbereitung der Veranstaltung und Vorbereitung weiterer Veranstaltungen zu nutzen. Dies schließt eine Veröffentlichung nicht ein.
8.2 Andere Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen, andere Teilnehmer oder dritte Personen werden im Einzelfall geregelt. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung ganz oder teilweise zu untersagen wenn keine einvernehmliche Lösung eines Konflikts erzielt werden kann.
Mitbringen von Speisen und Getränken
9.1 Teilnehmer dürfen eigene Speisen und Getränke zur Veranstaltungen mitbringen. Ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld) ist im Teilnahmebetrag enthalten.
Verhalten während der Veranstaltung
10.1 Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände den Weisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen sowie den Anweisungen des Betreibers des Veranstaltungsorts Folge zu leisten (Hausrecht). Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die wiederholt den Veranstaltungsablauf stören, die wiederholt die Regeln der Veranstaltung oder des Veranstaltungsorts missachten, die Straftaten begehen, die andere Personen gefährden oder belästigen, von der Veranstaltung auszuschließen. Es entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
10.2 Teilnehmer, die vom Betreiber des Veranstaltungsorts mit einem Hausverbot belegt wurden oder werden, sind damit auch von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
11.1 Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters.
11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Teilnehmers zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Veranstalter abzustimmen.
11.3 Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Teilnehmer das, darf der Veranstalter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Teilnehmers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Veranstalter für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Haftung
12.1 Der Veranstalter haftet
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bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
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im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
12.2 Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für:
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
12.3 Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
12.4 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Alternative Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
13.2 Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.3 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
14.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
14.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.